Grüne zanken um Reform: Gericht ebnet Weg für umstrittene Abstimmung über Basisdemokratie
Greta WolfGrüne zanken um Reform: Gericht ebnet Weg für umstrittene Abstimmung über Basisdemokratie
Die Grünen stehen vor einer umstrittenen Reform, die die Hürden für basisdemokratische Anträge erhöhen soll. Innerhalb der Partei hat der Streit um die geplante Änderung nun sogar das Landgericht Berlin erreicht.
Die Reform sieht vor, die Mindestzahl der benötigten Unterschriften für solche Vorhaben anzuheben – ein Vorhaben, das auf Widerstand stößt. Rund 180.000 Mitglieder sollen im Juni über die Änderungen abstimmen, doch eine Gruppe von Parteimitgliedern versuchte, dies gerichtlich zu verhindern. Mehr als 130 Mitglieder der Grünen hatten die Reform vor dem Landgericht Berlin angefochten und eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Abstimmung zu stoppen. Die Richter lehnten diesen Antrag jedoch ab, da sie keine rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen sahen. Stattdessen forderten sie die klagende Basisgruppe auf, ihre Beschwerde zurückzuziehen.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die geplante Mitgliederbefragung wie vorgesehen stattfinden kann. Die Abstimmung über die Reform soll am 9. Juni beginnen. Sollte die Mehrheit zustimmen, würde sich die Zahl der erforderlichen Unterschriften für basisdemokratische Anträge künftig erhöhen – eine Maßnahme, die Kritiker als Einschränkung der Mitbestimmung ansehen.
Der interne Konflikt zeigt, wie umstritten die geplante Reform innerhalb der Partei ist. Während die Befürworter argumentieren, dass höhere Hürden die Qualität der Anträge sichern, fürchten Gegner eine Schwächung der Basisdemokratie. Mit der Ablehnung der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Berlin den Weg für die Abstimmung freigemacht. Die Mitglieder der Grünen werden nun im Juni entscheiden, ob die Reform in Kraft tritt oder nicht.
Die Diskussion um die Unterschriftenregelung bleibt jedoch ein Symbol für die Spannungen zwischen Parteiführung und Basis – ein Konflikt, der die Grünen auch über die anstehende Abstimmung hinaus beschäftigen könnte.
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