10 May 2026, 20:05

Hindenburgs Flaggenverordnung von 1926: Ein gescheiterter Kompromiss für die Weimarer Republik

Deutsches Flagge mit einem schwarzen Doppeladler in der Mitte auf horizontalen roten, gelben und weißen Streifen.

Hindenburgs Flaggenverordnung von 1926: Ein gescheiterter Kompromiss für die Weimarer Republik

Der Flaggenstreit der Weimarer Republik erreichte im Mai 1926 einen Wendepunkt, als Reichspräsident Paul von Hindenburg eine neue Verordnung erließ. Der Konflikt schwelte seit Jahren und spaltete die politischen Lager in Befürworter der schwarz-rot-goldenen Farben und Anhänger der alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Trotz früherer Kompromissversuche blieb die Spaltung ungelöst, sodass Hindenburg erneut eingreifen musste.

Die Ursprünge des Streits reichen bis in die Umbruchsjahre 1918/19 zurück. Die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) setzten sich für Rot als Nationalfarbe ein. Gleichzeitig bevorzugte die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP) die kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Die politischen Gräben vertieften sich weiter, nachdem die Alliierten den Anschluss Österreichs verboten hatten: Die rechtsextremen Kräfte sammelten sich hinter der alten Reichsflagge, während die Parteien der Weimarer Koalition Schwarz-Rot-Gold unterstützten.

Ein erster Kompromiss war von der Nationalversammlung ausgehandelt worden: Schwarz-Rot-Gold für die Nationalflagge und eine Handelsflagge, die beide Farbkombinationen vereinte. Doch die Kontroverse blieb bestehen. Edwin Redslob, der Reichskunstwart, wurde mit der Klärung des Flaggendesigns beauftragt, scheiterte jedoch daran, die widerstreitenden Vorstellungen zu vereinen – trotz der Prüfung unzähliger Entwürfe und eigener Vorschläge.

Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatte sich die Spaltung in zwei Blöcke verfestigt: einen „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und einen „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“. Die Pattsituation hielt an, bis der parteilose Reichskanzler Hans Luther auf einen Antrag der Deutschen Volkspartei (DVP) reagierte, der die Rückkehr zu den kaiserlichen Farben forderte. Luthers Vorstoß veranlasste Hindenburg, am 5. Mai 1926 die Zweite Flaggenverordnung zu erlassen.

Die Verordnung schrieb vor, dass deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die Nationalfarben (Schwarz-Rot-Gold) als auch die Handelsflagge (Schwarz-Weiß-Rot) hissen mussten. Vier Tage später veröffentlichte Hindenburg einen offenen Brief, in dem er eine verfassungsmäßige Lösung zur Überbrückung der Gegensätze anmahnte.

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Die Verordnung von 1926 beendete den Flaggenstreit nicht, schuf aber ein vorläufiges Regelwerk für die Flaggenführung. Die Auslandsvertretungen waren verpflichtet, beide Varianten zu zeigen – ein Spiegelbild der ungelösten politischen Spannungen. Hindenburgs Eingreifen unterstrich die tiefen Gräben, die die Weimarer Republik weiterhin durchzogen.

Quelle