Hubigs Reformplan: Femizide sollen künftig als Mord bestraft werden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen. Unter dem neuen Entwurf soll die Definition von Mord erweitert werden, sodass auch Fälle erfasst werden, in denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird.
Nach den geplanten Regelungen würden solche Straftaten künftig als Mord und nicht mehr als Totschlag gewertet – mit der Folge, dass die Täter:innen mit strengeren Strafen rechnen müssten. Bisher sieht das deutsche Recht zwar bereits Mordvorwürfe bei Taten aus Besitzansprüchen vor. Dennoch werden einige geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen weiterhin als Totschlag eingestuft, was mildere Urteile und eine garantierte Entlassung nach verbüßter Strafe zur Folge hat.
Die Bundesregierung will die Gesetzeslage nun präzisieren, damit Tötungsdelikte, die auf dem Geschlecht des Opfers beruhen, automatisch als Mord geahndet werden. Diese Anpassung würde eine rechtliche Lücke schließen und sicherstellen, dass solche Verbrechen mit der höchsten möglichen Strafe belegt werden.
Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist lebenslange Haft möglich – im Gegensatz zum Totschlag, der mit festen Haftstrafen geahndet wird. Die geplante Änderung zielt darauf ab, die besondere Schwere geschlechtsspezifischer Gewalt auch im Strafmaß widerzuspiegeln. Sollte die Reform verabschiedet werden, müssten sich Personen, die eine Frau allein wegen ihres Geschlechts töten, künftig wegen Mordes verantworten. Die Neuregelung würde das Recht an die Schwere solcher Taten anpassen.
Der Vorstoß der Regierung folgt wachsenden Forderungen, Femizide stärker zu bekämpfen und den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern.






