23 June 2026, 22:22

Katholische Nonnen klagen gegen New Yorker Pronomen-Gesetz wegen Glaubenskonflikt

Justizministerium beteiligt sich an Klage der Dominikanerinnen gegen NY-Gesetz zur Geschlechtsidentität in Langzeitpflegeeinrichtungen

Katholische Nonnen klagen gegen New Yorker Pronomen-Gesetz wegen Glaubenskonflikt

Eine Gruppe katholischer Nonnen hat Klage gegen ein Gesetz des Bundesstaates New York eingereicht. Die im April erhobene Klage richtet sich gegen eine Vorschrift, die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die bevorzugten Pronomen der Bewohner zu verwenden und Zimmer nach der Geschlechtsidentität zuzuweisen.

Die Dominikanerinnen von Hawthorne reichten den Fall am 6. April 2024 beim Bundesgericht für den Südbezirk von New York ein. Sie argumentieren, das Gesetz zwinge sie, gegen ihre religiösen Überzeugungen zu handeln, indem es die Anerkennung eines anderen Geschlechts als des biologischen vorschreibt. Die Schwestern führen ihre Einrichtungen nach katholischen Lehren und den Ethischen und Religiösen Richtlinien für Katholische Gesundheitsdienste der US-amerikanischen Bischofskonferenz.

Das Landesgesetz trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Es verlangt von Pflegeheimen zudem Schulungen zur kulturellen Kompetenz im Umgang mit LGBTQ+-Bewohnern und Menschen mit HIV. Die Klage wirft dem Staat vor, die Church of Christ, Scientist und ihre Einrichtungen ungerechtfertigt von der Regelung auszunehmen, während katholische Organisationen keine solche Ausnahme erhalten.

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Zu den Beklagten zählen die Gouverneurin von New York, Kathy Hochul, sowie vier leitende Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums des Bundesstaates. Die Catholic Benefits Association hat die Haltung der Schwestern in der Frage der Religionsfreiheit öffentlich unterstützt. Mutter Marie Edward Deutsch, die Generaloberin des Ordens, bedankte sich beim Justizministerium für dessen Unterstützung in der Angelegenheit.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Konflikt zwischen staatlichen Vorgaben und religiösen Überzeugungen. Die Dominikanerinnen pochen auf das Recht, ihre Einrichtungen gemäß ihrem Glauben zu führen. Die Entscheidung wird zeigen, ob sie sich dem neuen Gesetz beugen oder eine Befreiung erwirken müssen.

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