Klage gegen Wahlkreisgrenzen in DeSoto County scheitert vor Bundesgericht
Amelie WeberKlage gegen Wahlkreisgrenzen in DeSoto County scheitert vor Bundesgericht
Ein Bundesrichter hat eine Klage gegen die Wahlkreisgrenzen von DeSoto County abgewiesen. Die Kläger hatten eine Neuaufteilung der Wahlbezirke sowie Sonderwahlen für bestimmte Positionen gefordert und warfen den 2022 festgelegten Bezirksgrenzen vor, die Wahlmacht schwarzer Einwohnerinnen und Einwohner zu schwächen. Richter Glen H. Davidson wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Kläger keine vorsätzliche Benachteiligung von Wählerstimmen nachweisen konnten. Die Entscheidung bestätigt damit die bestehende Wahlkreisstruktur des Countys und steht im Einklang mit einer jüngeren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Louisiana gegen Callias.
Die Kläger argumentierten, dass die Wahlkreiskarte von 2022 den politischen Einfluss der schwarzen Bevölkerung verringert habe. Trotz eines Anteils von über 30 Prozent schwarzer Einwohnerinnen und Einwohner im County bekleidet derzeit keine schwarze Person eines der 25 Ämter auf County-Ebene. Die ACLU von Mississippi kritisierte das Urteil als 'zutiefst enttäuschend'. Mit der Abweisung der Klage bleibt die aktuelle Wahlkreisstruktur von DeSoto County vorerst unverändert.
