Portugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Entzug der Staatsbürgerschaft als Strafe
Greta WolfPortugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Entzug der Staatsbürgerschaft als Strafe
Das portugiesische Verfassungsgericht hat ein umstrittenes Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das den Entzug der Staatsbürgerschaft als zusätzliche Strafe vorsah. Die Sozialistische Partei (PS) hatte zuvor eine präventive Prüfung beantragt und damit die Rechtmäßigkeit der Regelung infrage gestellt.
Die Entscheidung blockiert eine breite Anwendung dieser Maßnahme – zumindest vorerst. Das Gericht urteilte einstimmig, dass der Verlust der Staatsangehörigkeit als Strafe nur in eng begrenzten Fällen zulässig sei. Dazu zählen Straftaten gegen die staatliche Sicherheit, Terrorismus sowie dessen Finanzierung. Alle anderen Anwendungen verstoßen laut Urteil gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit.
Das Gesetz war ursprünglich mit Unterstützung der Sozialdemokratischen Partei (PSD), der christdemokratischen CDS-PP, der rechtspopulistischen Partei Chega sowie der Liberalen Initiative im Parlament verabschiedet worden. José Manuel Pureza vom Linksblock (BE) kritisierte die Migrationspolitik der Regierung scharf und bezeichnete sie als „grausam und verfassungswidrig“.
Die aktuelle Entscheidung reiht sich in eine Serie von Rückschlägen für die Regierung ein. Ihrer Partei wird vorgeworfen, wiederholt Gesetze vorzulegen, die rechtlicher Prüfung nicht standhalten. Unberührt von der Aufhebung bleiben lediglich Fälle, die direkt mit Staatssicherheit oder Terrorismus zusammenhängen. Mit dem Urteil bleibt der Entzug der Staatsbürgerschaft als Strafe vorerst auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Die Regierung muss nun prüfen, wie sie mit der rechtlichen Bewertung des Verfassungsgerichts umgeht und ob das Gesetz nachgebessert wird.






