Regionalgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

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Kinder in der Nähe eines Tisches mit verschiedenen Gegenständen darauf.

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Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Städte ihre Betreuungspflichten für Kinder erfüllen, sobald ein Kita-Platz angeboten wird – und nicht erst, wenn das Kind sich vollständig eingewöhnt hat. Die Richter urteilten in einem Fall, in dem eine Mutter Entschädigung für entgangenes Einkommen während ihres verlängerten Urlaubs forderte, während ihr Kind sich an die neue Einrichtung gewöhnte. Das Urteil macht deutlich, dass Eltern in dieser Phase ihre finanziellen Einbußen selbst tragen müssen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Mutter, die sich zusätzliche freigenommen hatte, um ihrem Kind die Eingewöhnung in der Kita zu erleichtern. Später verlangte sie vom Ludwigshafener Stadtrat eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und argumentierte, die Freistellung sei wegen der Eingewöhnungsphase notwendig gewesen. Das Gericht wies ihre Klage ab und betonte, die Verantwortung der Kommune ende mit der Bereitstellung eines Platzes.

Laut Urteil können Eltern keinen Ausgleich für entgangenes Einkommen während der Eingewöhnungszeit ihres Kindes verlangen. Die Richter stellten klar, dass die Kommunen nicht für Lohnausfälle haften, die durch die Übergangsphase in der Kita entstehen – selbst wenn sich diese über den Zeitpunkt der Platzzusage hinauszieht. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Betreuungspflicht mit der Zusage eines Kita-Platzes als erfüllt gilt. Weitere finanzielle Belastungen, etwa durch unbezahlte Freistellung, bleiben Sache der Eltern.

Das Urteil setzt eine klare Grenze für die kommunalen Verpflichtungen in der Kinderbetreuung. Städte müssen künftig keine Lohnausfälle mehr ersetzen, sobald ein Kita-Platz gesichert ist. Eltern müssen nun selbst Vorsorge für mögliche Einkommenslücken während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in die neue Betreuungssituation treffen.