Thüringen plant strengere Regeln für 24-Stunden-Läden im neuen Jahr

Sonntagsverkaufsgesetz: Was kommt auf 24-Stunden-Dörfläden zu - Thüringen plant strengere Regeln für 24-Stunden-Läden im neuen Jahr
Thüringens Landesregierung prüft im Januar neuen Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten
Die geplante Novelle des Ladenschlussgesetzes soll 24-Stunden-Läden klarer regeln und gleichzeitig faire Lebensbedingungen im gesamten Bundesland sichern. Betreiber reagieren auf die möglichen Änderungen mit vorsichtiger Zustimmung.
Der Entwurf zur Änderung des Ladenschlussgesetzes führt strenge Vorgaben für rund um die Uhr geöffnete Convenience-Stores ein. Diese Geschäfte dürfen künftig außerhalb der regulären Öffnungszeiten nur noch eine Verkaufsfläche von maximal 400 Quadratmetern nutzen – eine Aufstockung gegenüber den ursprünglich geplanten 150 Quadratmetern, die auf Widerstand der Branche gestoßen war. Zudem sind solche Läden nur in Gemeinden oder Landkreisen mit weniger als 3.000 Einwohnern zulässig.
Außerhalb der Standardzeiten ist der persönliche Kundenkontakt durch das Personal untersagt, und es dürfen lediglich "Alltagsgrundbedarf"-Waren verkauft werden. Das Gesetz zielt zudem darauf ab, Sonntags-Einkaufstouren zu unterbinden und so gleiche Lebensverhältnisse in ganz Thüringen zu gewährleisten. Bisher operierten 24-Stunden-Betriebe in einer rechtlichen Grauzone, was sowohl für Händler als auch Verbraucher Unsicherheit schuf.
Das Bremer Start-up Tante Enso, das bundesweit 60 genossenschaftlich geführte Läden beliefert, begrüßt den Vorstoß. Der Markt für 24-Stunden-Convenience wird in Deutschland derzeit von großen Ketten wie REWE To Go sowie kleineren Anbietern wie Tank & Rast und Shell an Tankstellen dominiert. Konkrete Standorte in Thüringen lassen sich aus den verfügbaren Daten nicht ableiten.
Die neuen Regelungen sollen Rechtssicherheit für den 24-Stunden-Einzelhandel in Thüringen schaffen. Die Läden müssen sich künftig an strengere Flächen- und Produktvorgaben halten, während der Kundenkontakt außerhalb der Kernzeiten eingeschränkt bleibt. Die Kabinettsentscheidung im Januar wird zeigen, ob der Entwurf Gesetz wird.

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