Warum Indiens Gouverneure immer wieder mit dem Parlament kollidieren
Die Rolle der Gouverneure in Indien bleibt ein umstrittenes Thema, insbesondere wenn es um die Regierungsbildung in Bundesstaaten geht. Wiederholt geraten sie in Konflikt mit gewählten Vertretern, obwohl der Oberste Gerichtshof klare Grenzen für ihren Ermessensspielraum gesetzt hat. Die Rechtsprechung betont seit Jahrzehnten, dass nur das Parlament über die Mehrheit einer Partei entscheiden darf – doch die Praxis zeigt immer wieder Abweichungen von diesem Prinzip. Schon 1994 stellte der Oberste Gerichtshof im historischen S.R. Bommai-Urteil klar, dass ein Gouverneur nicht eigenständig beurteilen darf, ob eine Partei über eine parlamentarische Mehrheit verfügt. Stattdessen muss ein Floor Test – eine Abstimmung im Parlament – die Legitimität einer Regierung bestätigen. Dieses Prinzip wurde 2016 im Fall Nabam Rebia gegen den stellvertretenden Parlamentspräsidenten weiter präzisiert: Solange der Ministerrat das Vertrauen der Abgeordneten genießt, ist der Gouverneur verpflichtet, dessen Rat zu befolgen. Subjektive Einschätzungen oder der Verdacht auf unethisches Verhalten rechtfertigen demnach weder die Auflösung der Versammlung noch eine einseitige Entscheidung des Gouverneurs.
Trotz dieser klaren Vorgaben kam es in den folgenden Jahren zu wiederholten Kontroversen. 2017 ignorierten Gouverneure in Goa und Manipur nach Wahlen gebildete Allianzen und beriefen stattdessen andere Parteien zur Regierungsbildung ein, was Vorwürfe der Kompetenzüberschreitung nach sich zog. Ein Jahr später, in Karnataka, lud der Gouverneur die Bharatiya Janata Party (BJP) ein, die Regierung zu bilden – obwohl ein nach der Wahl geschmiedetes Bündnis behauptete, über eine ausreichende Mehrheit zu verfügen. Erst nach einem Eingreifen des Obersten Gerichtshofs, das innerhalb von 24 Stunden einen Floor Test anordnete, wurde die Lage geklärt. Die Richter betonten dabei erneut: „Lassen Sie das Parlament entscheiden.“
Auch jüngere Urteile unterstreichen diese Linie. 2023 entschied der Oberste Gerichtshof im Fall Subhash Desai gegen den Gouverneur von Maharashtra, dass interne Parteistreitigkeiten einem Gouverneur kein Recht geben, selbst zu bestimmen, wer die Mehrheit innehat. Dennoch halten die Konflikte an. Aktuell wird einem Gouverneur vorgeworfen, einem Politiker mit den Initialen TVK voreilig die Regierungsbildung übertragen zu haben – obwohl die Sarkaria-Kommission bereits eine klare Präferenzreihenfolge für solche Fälle festgelegt hatte. Diese Richtlinien wurden jedoch in der Vergangenheit oft missachtet. Die wiederholten Auseinandersetzungen zeigen, dass trotz eindeutiger Rechtsprechung die Balance zwischen den Befugnissen der Gouverneure und den gewählten Vertretern fragil bleibt. Der Oberste Gerichtshof hat mehrmals betont, dass der Plenarsaal des Parlaments der einzige legitime Ort ist, um die Mehrheit einer Regierung zu überprüfen. Dennoch führt die Nichtbeachtung dieser Grundsätze immer wieder zu politischen Krisen, die letztlich nur durch gerichtliche Eingriffe gelöst werden können.
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