GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Vorschlag zur dreimonatigen IP-Speicherung: GdP hält Frist für zu kurz
Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für unzureichend.
„Insgesamt ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit verbundenen längeren Prozessen kann sie oft zu kurz sein“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.
21. Dezember 2025, 11:48 Uhr
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland sieht vor, dass Internetanbieter die IP-Adressen ihrer Nutzer künftig drei Monate lang speichern müssen. Die von Justizministerin Stefanie Hubig vorgeschlagene Regelung wird sowohl von der SPD als auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt. Dennoch gibt es Bedenken, ob die Speicherfrist lang genug ist, um die Bekämpfung von Kriminalität wirksam zu unterstützen.
Justizministerin Stefanie Hubig legte den Entwurf vor, der eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen vorschreibt. Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, bezeichnete den Schritt als „längst überfällig“ und lobte ihn als wichtiges Instrument im Kampf gegen Kriminalität. Gleichzeitig betonte er, dass die Ampelkoalition damit ein zentrales Versprechen bereits im ersten Regierungsjahr einlöse.
Die GdP zeigte sich zwar grundsätzlich zufrieden mit dem Vorhaben, äußerte jedoch Zweifel an dessen Wirksamkeit. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, argumentierte, dass drei Monate in komplexen Strafverfahren oder langwierigen Gerichtsprozessen oft nicht ausreichen dürften. Seine Aussagen spiegeln die innerhalb der Gewerkschaft verbreitete Skepsis wider, ob die Regelung in der Praxis den gewünschten Nutzen bringt.
Der Gesetzentwurf geht nun mit Rückendeckung von SPD und GdP in die nächste Phase. Zwar soll die Speicherpflicht die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden stärken – doch die kurze Frist könnte ihre Wirkung bei langandauernden Ermittlungen einschränken. Die Regierung wird sich im weiteren Verfahren mit diesen Bedenken auseinandersetzen müssen.

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GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen in Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

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