Keine Kündigungen aus betrieblichen Gründen bei Kuka

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Ein altes, ungenutztes Fabrikinnere mit Maschinen, Schutt auf dem Boden, Fenstern und Geländern auf beiden Seiten.

Keine Kündigungen aufgrund betrieblicher Gründe bei Kuka - Keine Kündigungen aus betrieblichen Gründen bei Kuka

Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Kuka

Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Kuka

Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Kuka

  1. Dezember 2025, 07:48 Uhr

Der Robotikhersteller KUKA hat sich mit seinem Betriebsrat auf eine Vereinbarung geeinigt, die betriebsbedingte Kündigungen am Hauptsitz in Augsburg bis Mitte 2029 ausschließt. Die Einigung folgt auf monatelange Verhandlungen und ein schwieriges Jahr für das Unternehmen, das mit Auftragsrückgängen und steigenden Stellenabbauzahlen zu kämpfen hatte.

Ursprünglich hatte KUKA geplant, 400 Vollzeitstellen abzubauen, erhöhte diese Zahl im November jedoch auf 560. Trotz dieser Kürzungen verpflichtete sich der Vorstand nun, bis Juli 2029 auf betriebsbedingte Entlassungen zu verzichten. Im Gegenzug stimmte der Betriebsrat zu, geplante Gehaltserhöhungen zu verschieben und bestimmte Bonuszahlungen für die Mitarbeiter auszusetzen.

Am Standort Augsburg, wo Produktion und Entwicklung angesiedelt sind, beschäftigt KUKA rund 3.000 Menschen. Carola Leitmeir, die die Verhandlungen für den Betriebsrat führte, betonte, dass die Vereinbarung Arbeitsplätze sichere und Vertrauen in die langfristige Zukunft des Standorts zeige.

Das Unternehmen kämpft seit Längerem mit Herausforderungen im Bereich der Industrierobotik und verpasste in diesem Jahr Aufträge im Wert von über 100 Millionen Euro. Diese Schwierigkeiten erhöhten den Druck, Kosten zu senken, ohne dabei die Stabilität der Belegschaft zu gefährden.

Die Vereinbarung garantiert den Augsburgern Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die nächsten fünf Jahre Arbeitsplatzsicherheit. Allerdings bleiben Gehaltsstagnation und ausgesetzte Boni als Teil der Sparmaßnahmen bestehen. Die Einigung spiegelt die Bemühungen des Unternehmens wider, finanzielle Zwänge mit der Stabilität der Belegschaft in Einklang zu bringen.