09 May 2026, 04:32

Mexiko-Stadt erlaubt Pfändung von Renten bei Unterhaltsverweigerung

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Mexiko-Stadt erlaubt Pfändung von Renten bei Unterhaltsverweigerung

Abgeordnete in Mexiko-Stadt haben eine Reform verabschiedet, die die teilweise Pfändung von Altersvorsorgegeldern von Eltern ermöglicht, die ihren Unterhaltspflichten für ihre Kinder nicht nachkommen. Die Maßnahme richtet sich an Fälle, in denen keine anderen Vermögenswerte oder Einkommensquellen vorhanden sind, um gerichtlich festgelegte Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Befürworter argumentieren, dass die Reform eine rechtliche Lücke schließt, die viele Kinder ohne finanzielle Unterstützung ließ, während gleichzeitig die Rechte alleinErziehender – vor allem von Frauen – geschützt werden.

Der von der Morena-Abgeordneten Juan Rubio eingebrachte Vorschlag ändert das Gesetz über die Altersvorsorgesysteme (SAR) sowie das ISSSTE-Gesetz. Ziel ist es, zu verhindern, dass Eltern unantastbare Rentenkonten nutzen, um sich ihren Unterhaltsverpflichtungen zu entziehen. Bisher machen sich einige Personen rechtliche Schutzbestimmungen zunutze, um ihre finanzielle Verantwortung zu umgehen, und lassen damit ihre Kinder ohne die notwendigen Mittel zurück.

Die Morena-Abgeordnete Ana Buendía betonte, dass die Reform im Einklang mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs stehe und verhindere, dass Rentenkonten als Schutzschild missbraucht werden. Richter erhalten nun die Befugnis, in Ausnahmefällen – wenn keine anderen Vermögenswerte vorhanden sind – die Pfändung von Renten-Unterkonten anzuordnen. Die Reform sieht zudem vor, dass im Falle von Arbeitslosigkeit des Schuldners eine vorzeitige Teilauszahlung der Gelder möglich ist.

Die Resolution legt Wert auf Gerechtigkeit und setzt strenge Grenzen, um sicherzustellen, dass die Pfändung nur als letztes Mittel eingesetzt wird. Die Abgeordneten betonten, dass das Wohl des Kindes stets Vorrang haben müsse. Die beschlossenen Änderungen wurden nun an die Abgeordnetenkammer zur weiteren Prüfung und möglichen Verabschiedung weitergeleitet.

Wird die Reform Gesetz, können Gerichte auf Altersvorsorgegelder zugreifen, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, den Kindesunterhalt durchzusetzen. Die Maßnahme soll die finanzielle Notlage alleinErziehender – insbesondere von Frauen – verringern, die oft die Kosten für abwesende Partner tragen müssen. Der nächste Schritt hängt nun von der Entscheidung der Abgeordnetenkammer über die vorgeschlagenen Änderungen ab.

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