25 Millionen Euro Strafe für den Carsharing-Anbieter Miles

25 Millionen Euro Strafe für den Carsharing-Anbieter Miles
25-Millionen-Euro-Strafe für Carsharing-Anbieter Miles
Teaser: Dem Carsharing-Anbieter Miles wird vorgeworfen, jahrelang zu geringe Parkgebühren an das Land Berlin gezahlt zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro verhängt.
19. Dezember 2025, 14:23 Uhr
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den Carsharing-Anbieter Miles mit einem Bußgeld von 25 Millionen Euro belegt, weil das Unternehmen über mehrere Jahre hinweg Parkgebühren nicht ordnungsgemäß abführte. Miles wird vorgeworfen, zwischen 2019 und 2023 manuell in die automatische Übermittlung von Parkdaten eingegriffen zu haben, wodurch Gebühren unbezahlt blieben. Das Unternehmen hat die Strafe inzwischen akzeptiert und Maßnahmen ergriffen, um weitere Verstöße zu verhindern.
Wie die Ermittlungen ergaben, soll Miles von Januar 2019 bis Oktober 2023 die automatische Meldung von Parkgebührendaten gestört haben. Dadurch blieben zahlreiche Parkvorgänge unabgerechnet, wobei die genaue Höhe der ausstehenden Beträge unklar bleibt.
Die Staatsanwaltschaft würdigte die Schritte des Unternehmens zur Behebung der Mängel. Miles hat seine Zahlungssysteme umstrukturiert und stärkere Kontrollmechanismen eingeführt, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen. Zudem wurde eine neue Compliance-Abteilung eingerichtet, die die Abwicklung der Parkgebühren in allen Märkten überwacht. Das Unternehmen verzichtete auf eine Anfechtung der Strafe und hat den vollen Betrag bereits beglichen. Damit ist das Bußgeld rechtskräftig, und das Verfahren wurde ohne weitere juristische Schritte abgeschlossen.
Die 25-Millionen-Euro-Strafe folgt auf das Eingeständnis von Miles, in der Vergangenheit Fehler bei der Abrechnung von Parkgebühren gemacht zu haben. Durch interne Reformen – darunter strengere Überwachungs- und Zahlungsprozesse – will das Unternehmen künftig die Einhaltung aller Vorschriften sicherstellen. Die Behörden bestätigten, dass keine weiteren rechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden.

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