Bayerisches Gericht lehnt veganes Essen für Häftlinge ab – trotz ethischer Gründe

Admin User
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Eine Vielfalt an Lebensmitteln, die zusammen angeordnet sind.

Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Bayerisches Gericht lehnt veganes Essen für Häftlinge ab – trotz ethischer Gründe

Bayerischer Oberster Gerichtshof lehnt vegane Gefängnisverpflegung ab

Ein Antrag eines bayerischen Häftlings auf veganes Abendessen im Gefängnis wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die bestehende Verpflegung rechtmäßig sei – trotz des Wunsches des Inhaftierten nach einer individuell angepassten Ernährung.

Der namentlich nicht genannte Häftling hatte die vegane Kost mit Verweis auf seine ethischen Überzeugungen gefordert. Das Gericht stellte jedoch klar, dass nicht jeder Gefangene Anspruch auf eine solche Sonderverpflegung habe. Zwar müssten Inhaftierte die Möglichkeit erhalten, ihren Ernährungsgrundsätzen zu folgen – im vorliegenden Fall erstrecke sich dies jedoch nicht auf vegane Gerichte.

Aktuell bietet die Justizvollzugsanstalt schnelle Gerichte an, die vegetarisch und laktosefrei sind; zudem können Häftlinge über den Kantinenverkauf zusätzliche vegane Produkte erwerben. Das Gericht urteilte, dieses Vorgehen sei rechtens, da es eine angemessene Lösung für Gefangene mit Ernährungseinschränkungen biete.

Der Bayerische Oberste Gerichtshof bestätigte damit die bestehende Verpflegungsregelung. Zwar müssen Häftlingen grundlegend die Chance eingeräumt werden, ihren Ernährungsprinzipien nachzukommen – ein Anspruch auf vegane Kost bestehe jedoch nicht. Die Entscheidung schafft eine rechtliche Vorgabe für ähnliche Fälle in Bayern.