BGH-Urteil beendet jahrelangen Zinsstreit mit der Berliner Sparkasse

Interessenstreit mit Sparkassen: Verbraucherzentrale Brandenburgs BGH-Beschwerden erfolglos - BGH-Urteil beendet jahrelangen Zinsstreit mit der Berliner Sparkasse
Zinsstreit mit Berliner Sparkasse: Verbraucherschützer scheitern mit Revisionen vor dem BGH
Zinsstreit mit Berliner Sparkasse: Verbraucherschützer scheitern mit Revisionen vor dem BGH
- Dezember 2025, 15:07 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen Rechtsstreit über die Zinsberechnung bei Bonus-Sparverträgen durch Berliner Sparkasse endgültig entschieden. Das Gericht wies die Revisionen der Verbraucherzentrale Brandenburg zurück und bestätigte damit ein Urteil, das bestimmte Bankenklauseln für unwirksam erklärte. Im Mittelpunkt des Streits standen die Berliner Sparkasse und die Hamburger Sparkasse.
Der Fall betraf Bonus-Sparverträge aus den 1990er-Jahren, die Kunden variable Zinsen auf ihre Einlagen sowie gestaffelte Bonuszahlungen ab dem dritten Jahr boten. Die Verbraucherschützer warfen den Banken vor, die Zinssätze falsch berechnet zu haben, wodurch Sparer geringere Auszahlungen erhielten.
Der BGH schloss sich früheren Urteilen des Oberlandesgerichts Brandenburg an der Havel an, das die Zinsanpassungsklauseln der Banken für rechtswidrig erklärt hatte. Das Gericht verfügte, dass die Zinsen nun anhand der Sieben-Jahres-Referenzsätze der Deutschen Bundesbank berechnet werden müssen. Diese Methode soll sicherstellen, dass weder Sparer noch Banken unangemessen benachteiligt oder begünstigt werden.
Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit. Sowohl die Berliner Sparkasse als auch die Hamburger Sparkasse hatten sich mit Klagen wegen der Handhabung dieser Konten konfrontiert gesehen.
Die Banken müssen nun ihre Zinsberechnungen an die Referenzsätze der Bundesbank anpassen. Die Entscheidung betrifft Tausende Kunden, die in den 1990er-Jahren und darüber hinaus Bonus-Sparverträge abgeschlossen hatten. Zudem schafft das Urteil eine Präzedenzwirkung für künftige Fälle, in denen es um ähnliche Streitigkeiten über Zinsberechnungen geht.

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