Black Friday und Cyber Monday: Warum ungeöffnete Weihnachtsgeschenke das Rückgaberecht gefährden

Admin User
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Eine Schokolade- und Weiße Tasche wird auf einem weißen Boden mit dem Text "Weihnachtsversand garantiert" davor platziert.

Warum Sie den Karton bald öffnen sollten - Black Friday und Cyber Monday: Warum ungeöffnete Weihnachtsgeschenke das Rückgaberecht gefährden

Black Friday und Cyber Monday locken mit Schnäppchen – doch wer Weihnachtsgeschenke bis zu den Feiertagen ungeöffnet lässt, riskiert sein Rückgaberecht

Die Rabattaktionen an Black Friday und Cyber Monday haben viele Verbraucher dazu verleitet, ihre Weihnachtsgeschenke frühzeitig zu kaufen. Doch wer die Präsente bis Heiligabend ungeöffnet lässt, könnte Gefahr laufen, sein gesetzliches Widerrufsrecht zu verlieren.

Verbraucher haben ab Erhalt der Ware 14 Tage Zeit, um von einem Online-, Telefon- oder Vertragskauf zurückzutreten. Bleiben die Geschenke jedoch bis Weihnachten versiegelt, könnte diese Frist ablaufen, bevor die Käufer es merken.

Das Widerrufsrecht gilt für die meisten Online-, Telefon- oder ARD-Käufe. Käufer können ohne Angabe von Gründen stornieren – vorausgesetzt, sie handeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Diese Frist beginnt erst, sobald das Paket eingetroffen ist und der Händler klare Hinweise zum Widerruf bereitstellt.

Die Stornierung kann formlos erfolgen, doch die Ware muss innerhalb derselben 14-Tage-Frist zurückgesandt werden. Allerdings gilt das Rückgaberecht nicht für verderbliche Waren, maßgefertigte Artikel, entsiegelte Produkte, Veranstaltungstickets oder digitale Inhalte, sobald sie genutzt wurden.

Einige Händler bieten freiwillig verlängerte Rückgabefristen an, doch diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und oft mit zusätzlichen Bedingungen verbunden. Experten raten, sich nach Möglichkeit an die gesetzliche 14-Tage-Frist zu halten. Wer Pakete bis Weihnachten ungeöffnet lässt, riskiert, die Frist komplett zu verpassen.

Wer Geschenke frühzeitig kauft, sollte die Widerrufsbedingungen genau prüfen. Ungeöffnete Ware bis Weihnachten zu lagern, kann das Rückgaberecht ungültig machen. Der sicherste Weg ist, innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist nach Lieferung zu handeln.