Deutschland verlängert Mietbremse bis 2029, MV schützt Uni-Städte bis 2028

Deutschland verlängert Mietbremse bis 2029, MV schützt Uni-Städte bis 2028
Die Mietpreisbremse, eine Maßnahme zur Kontrolle von Mietanhebungen, wurde in Deutschland verlängert. Die Bundesregierung hat den neuen Stichtag auf das Ende des Jahres 2029 festgelegt, während das Land Mecklenburg-Vorpommern beschlossen hat, sie für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald bis zum 30. September 2028 zu verlängern. Die Verlängerung der Mietpreisbremse durch den Deutschen Bundestag bis 2029 schafft die rechtliche Grundlage für die Länder, ähnliche Schritte zu unternehmen. Daraufhin hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern den Prozess eingeleitet, die Mietpreisbremse speziell für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald zu verlängern. Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt sowohl für bestehende als auch für neue Mietverträge, mit Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Mieter in diesen Städten machen von dieser Regelung aktiv Gebrauch – sowohl bei neuen Mietverträgen als auch bei Mieterhöhungen. Dies spiegelt die weiterhin angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt wider. Die Verlängerung der Mietpreisbremse in den Universitätsstädten Mecklenburg-Vorpommerns zielt darauf ab, Mieter weiterhin vor übermäßigen Mietanhebungen zu schützen. Die Maßnahme steht im Einklang mit der Verlängerung durch die Bundesregierung und soll bis 2028 für Stabilität auf dem Wohnungsmarkt in Rostock und Greifswald sorgen.

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