Die Rundfunkgebühr in Deutschland: Wer zahlt in WG?

Admin User
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Ein Plakat mit einem Fernseher, einem Mädchen daneben und Text.

Die Rundfunkgebühr in Deutschland: Wer zahlt in WG?

In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat eine gesetzliche Pflicht für jede Wohnung – unabhängig davon, ob sie bewohnt ist oder über Empfangsgeräte verfügt. Wer neu in eine Wohngemeinschaft zieht, fragt sich vielleicht, wie es mit der Beitragspflicht aussieht. In Wohngemeinschaften ist nur eine Person für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verantwortlich. Wer die Gebühr komplett umgehen möchte, muss jedoch sicherstellen, dass alle Mitbewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Dazu zählen etwa der Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe. Die Befreiung gilt auch für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, nicht jedoch für einfache WG-Mitglieder. Der Beitragsservice (ehemals GEZ) bietet eine Online-Registrierung und -Verwaltung an, um die Abgaben zu regeln. Zieht man in eine Wohnung, für die bereits Beiträge entrichtet werden, kann die bestehende Beitragsnummer im Klärungsprozess angegeben werden. Diese Nummer ist personengebunden und bleibt dem Zahler auch bei einem Umzug erhalten. Zusammengefasst: In einer WG übernimmt eine Person die Beitragspflicht, doch alle können – bei Vorliegen der Voraussetzungen – einen Befreiungsantrag stellen. Der Beitragsservice erleichtert die Abwicklung, und die Beitragsnummer folgt dem Zahler beim Wohnungswechsel.