Durchbruch für HU- und FU-Mitarbeiter: Gericht spricht Hauptstadtzulage zu

Gericht: Kapitalabschreibung auch für Mitarbeiter von HU und FU - Durchbruch für HU- und FU-Mitarbeiter: Gericht spricht Hauptstadtzulage zu
Gericht: Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte von HU und FU
Gericht: Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte von HU und FU
Gericht: Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte von HU und FU
- Dezember 2025, 16:14 Uhr
Beschäftigte zweier der größten Berliner Universitäten erhalten künftig die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich. Das Berliner Arbeitsgericht entschied zugunsten der Mitarbeiter der Humboldt-Universität (HU) und der Freien Universität Berlin (FU) und beendete damit eine langjährige Ungleichbehandlung. Bisher hatten nur rund 130.000 im Landesdienst beschäftigte Öffentlich Bedienstete Anspruch auf die Zahlung – nicht jedoch Angestellte von Hochschulen, Museen oder Gedenkstätten.
Streitpunkt war die Hauptstadtzulage, ein monatlicher Zuschuss, der die höheren Lebenshaltungskosten in Berlin ausgleichen soll. Während die meisten Landesbediensteten ihn erhielten, blieben Universitätsmitarbeiter bisher ausgeschlossen – bis jetzt. Das Gericht wies die Argumente der Hochschulen zurück und gab den Klägern recht, die auf eine Gleichbehandlung pochten.
Mit dem Urteil erhalten die Beschäftigten der HU und FU nun ebenfalls die 150 Euro monatlich und sind damit anderen Landesbediensteten gleichgestellt. Allerdings muss die Finanzierung noch über die Berliner Landesregierung gesichert werden. Weitere Verfahren, darunter der Fall der BHT, werden klären, ob die Zulage künftig auf alle bisher ausgenommenen Öffentlich Bediensteten in der Hauptstadt ausgeweitet wird.

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