Hessen wehrt sich mit schärferen Verfassungsschutz-Regeln gegen Jugend-Extremismus

Mehr Kompetenzen für das Amt für Verfassungsschutz gegen Extremismus - Hessen wehrt sich mit schärferen Verfassungsschutz-Regeln gegen Jugend-Extremismus
Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz gegen Extremismus
Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz gegen Extremismus
Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz gegen Extremismus
- Dezember 2025, 16:55 Uhr
Hessen hat seine Nachrichtendienstbefugnisse ausgeweitet, um der wachsenden Extremismusgefahr unter Minderjährigen entgegenzuwirken. Die Landesbehörde darf nun – mit richterlicher Genehmigung – Computer und Handys heimlich auslesen. Innenminister Roman Poseck (CDU) verwies auf eine zunehmende Zahl gewalttätiger Straftaten, die mit jungen Extremisten in Verbindung stehen.
Die Reformen folgen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024, das Teile des bisherigen hessischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Wiesbadener Landtag passte die Regelungen daraufhin an die rechtlichen Vorgaben an.
Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz soll künftig als "Seismograf für extremistische Aktivitäten" fungieren. Zu seinen Aufgaben gehören die Datensammlung und die Identifizierung möglicher Anschlagsziele. In Ausnahmefällen darf die Behörde personenspezifische Daten von Minderjährigen länger speichern – insbesondere bei Verdacht auf terroristische Absichten.
Poseck wies zudem auf einen deutlichen Anstieg rechtsextremer Straftaten hin. Aktuell werden in Hessen fast 13.000 Extremisten beobachtet. Unterdessen hatten unzusammenhängende EU-Reformen, die am 17. November 2025 verabschiedet wurden, schnellere grenzüberschreitende Datenschutzverfahren eingeführt. Die von der EU-Kommission vorangetriebenen Änderungen standardisieren die Beschwerdebearbeitung und verbessern die Zusammenarbeit zwischen Behörden.
Die neuen Maßnahmen ermöglichen es dem hessischen Verfassungsschutz, digitale Kommunikation enger zu überwachen. Jeder verdeckte Einsatz bedarf der gerichtlichen Zustimmung. Ziel ist es, extremistische Gewalt – vor allem unter radikalisierten Jugendlichen – einzudämmen.

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