Historisches Urteil: Autoversicherung muss Schwangerschaftsausfall entschädigen

Gericht: Versicherung muss auch Schwangerschaft abdecken - Historisches Urteil: Autoversicherung muss Schwangerschaftsausfall entschädigen
Eine selbstständige Kosmetikerin hat einen richtungsweisenden Prozess gegen eine Autoversicherung gewonnen, die sich weigerte, ihren Verdienstausfall während der Schwangerschaft zu erstatten. Das Landgericht Hannover entschied vergangenen Donnerstag zugunsten der Klägerin und erklärte die Ausschlussklausel der Autoversicherung für diskriminierend.
Die Police des Autoversicherers schloss explizit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Fehlgeburt, Entbindung oder Schwangerschaftsabbruch aus. Das Gericht urteilte, dass diese Regelung rechtswidrig sei, und verpflichtete das Unternehmen, der Kosmetikerin 6.000 Euro als Entschädigung zu zahlen.
Das Urteil bestätigt, dass schwangerschaftsbezogene Ausschlüsse in Autoversicherungsverträgen gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen. Der Sieg der Kosmetikerin sichert ihr nicht nur eine Entschädigung für entgangene Einnahmen, sondern zwingt Autoversicherer auch dazu, ihre Policen zu überarbeiten, soweit sie Leistungen bei schwangerschaftsbedingten Arbeitsausfällen verweigern.

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