Jahrzehntelanger Grundstücksstreit: Gericht entscheidet überraschend über umstrittenes Haus

Jahrzehntelanger Grundstücksstreit: Gericht entscheidet überraschend über umstrittenes Haus
Ein langjähriger Grundstücksstreit hat eine neue Phase erreicht, nachdem ein Landgericht zugunsten des Klägers entschieden hat. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Haus, das teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn errichtet wurde – beide Seiten erheben Anspruch auf die Eigentumsrechte. Ein Gutachten und die gerichtlichen Feststellungen haben nun zentrale Details des Konflikts geklärt.
Der Streit begann mit dem Bau eines Hauses, das sich über zwei angrenzende Grundstücke erstreckt. Ein erheblicher Teil des Gebäudes ragte dabei auf das Nachbargrundstück, was schließlich zu einer Klage führte. Der Nachbar reichte eine Klage ein und forderte die Herausgabe sowohl des Hauses als auch des Landes.
Das Landgericht prüfte den Fall und stellte fest, dass die beiden vom Kläger im Jahr 2019 erworbenen Grundstücke inzwischen zu einer einzigen Flurstücksnummer zusammengefasst worden waren. Ein Sachverständigengutachten bestätigte, dass der umstrittene Bereich vollständig innerhalb dieses zusammengeschlossenen Grundstücks lag. Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Gebäude als funktionale Einheit zu betrachten sei, da es gemeinsame Strom-, Wasser- und Heizungsanlagen nutzt.
In seinem Urteil wies das Landgericht die Forderungen des Nachbarn zurück und sah keine rechtswidrige Grenzüberschreitung auf das Grundstück des Klägers. Es verfügte, dass die Beklagten den umstrittenen Bereich herauszugeben hätten – eine Entscheidung, die später von einem Oberlandesgericht teilweise korrigiert wurde. Das höhere Gericht urteilte, dass die Beklagten das Land zwar herausgeben, aber nicht räumen müssten, und ließ die endgültige Klärung einer weiteren Prüfung vorbehalten.
Die Entscheidung des Landgerichts bestätigt den Eigentumsanspruch des Klägers auf das zusammengeschlossene Grundstück und das darauf stehende Gebäude. Das Urteil des Oberlandesgerichts beschränkt die Vollstreckung auf die Herausgabe des Landes, ohne dass eine Räumung erforderlich wäre. Eine abschließende Lösung hängt nun vom anstehenden Urteil des höheren Gerichts ab.

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