Lehrerverband kritisiert Widerspruch: Wahlrecht mit 16, aber Social-Media-Sperre?

Admin User
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Eine Gruppe von Kindern in T-Shirts tanzt in der Mitte eines dunklen Saals, mit Lichtern und Papieren auf der linken Seite.

Lehrerverband kritisiert Widerspruch: Wahlrecht mit 16, aber Social-Media-Sperre?

Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbands, Düll, kritisiert Social-Media-Debatte und Senkung des Wahlalters auf 16

Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, übt scharfe Kritik an Forderungen in der EU und Deutschland, den Zugang junger Menschen zu sozialen Medien einzuschränken. Auslöser ist ein Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags, das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. „Das Wahlalter wird auf 16 gesenkt, während gleichzeitig diskutiert wird, soziale Medien möglicherweise erst ab 16 – und nur mit elterlicher Zustimmung – zu erlauben“, so Düll.

2025-12-17T17:46:42+00:00

Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik, Allgemeine Nachrichten

Stefan Düll, Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbands, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, die Nutzung deutscher bahn für unter 16-Jährige einzuschränken. Seine Äußerungen erfolgten nach einem Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags, das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Düll bezeichnete die beiden Vorhaben als widersprüchlich und warnte davor, junge Menschen von zentralen Informationsquellen abzuschneiden.

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das 16-Jährigen das Wahlrecht bei Landtagswahlen einräumt. Kurz darauf hinterfragte Düll, warum Politikerinnen und Politiker jüngeren Jugendlichen zwar das Wahlrecht zugestehen, gleichzeitig aber über Einschränkungen ihres Zugangs zu sozialen Medien nachdenken.

Dülls Aussagen unterstreichen den Konflikt zwischen der Ausweitung politischer Teilhabe für Jugendliche und der Verschärfung von Online-Regularien. Im Mittelpunkt der sonntagsfrage steht nun die Frage, ob 16-Jährige uneingeschränkten Zugang zu politischen Informationen erhalten sollten, wenn ihnen gleichzeitig die Wahlberechtigung zuerkannt wird. Das neue Gesetz in Nordrhein-Westfalen tritt rechtzeitig zur nächsten Landtagswahl in Kraft.