Mecklenburg-Vorpommern erweitert Flüchtlingsunterkünfte trotz sinkender Ankünfte

Staatliche Regierung hält an der Erweiterung der Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung fest - Mecklenburg-Vorpommern erweitert Flüchtlingsunterkünfte trotz sinkender Ankünfte
Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, seine Erstaufnahmeeinrichtungen auszubauen – trotz eines deutlichen Rückgangs der Zahlen von Asylsuchenden und Geflüchteten in der Region. Der Kabinettsbeschluss vom März 2024, die Kapazitäten der landeseigenen Erstaufnahme von 1.200 Plätzen zu verdoppeln, wird umgesetzt: Geplant sind 500 zusätzliche Plätze in Stern Buchholz sowie bis zu 200 Plätze in Nostorf-Horst. Das Innenministerium nennt zwei Hauptgründe für die Beibehaltung der Ausbaupläne. Zum einen sollen zusätzliche Kapazitäten für den Fall eines plötzlichen starken Anstiegs der Zugangsahlen bereitstehen. Zum anderen ermöglicht die größere Aufnahmekapazität längere Aufenthalte in den Erstaufnahmeeinrichtungen und entlastet so die Kommunen. Diese Entscheidung fiel, obwohl die Zahl der neu ankommenden Asylsuchenden und Geflüchteten in Mecklenburg-Vorpommern in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 deutlich gesunken ist – auf 2.099 Personen, was etwa der Hälfte des Vorjahreszeitraums entspricht. In Stern Buchholz läuft der Ausbau bereits: 100 Plätze sind schon in Betrieb, die verbleibenden 400 sollen bis Ende 2026 fertiggestellt werden. Auch in Nostorf-Horst schreiten die Arbeiten voran, mit Plänen für bis zu 200 zusätzliche Plätze. Die Erweiterungen sind Teil der Landesstrategie, um auf mögliche Schwankungen bei den Zahlen von Geflüchteten und Asylsuchenden vorbereitet zu sein. Trotz des Rückgangs hält die Landesregierung am Ausbau der Erstaufnahmeeinrichtungen fest. Die Erweiterungen in Stern Buchholz und Nostorf-Horst sollen zusätzliche Kapazitäten schaffen und längere Aufenthalte in der Erstaufnahme ermöglichen – ein Schritt, der künftige Schwankungen besser bewältigen und die Kommunen entlasten soll. Auch die Anordnung der Bundesregierung vom 7. Mai 2025, wonach Grenzabweisungen mit Ausnahmen für schutzbedürftige Gruppen möglich sind, könnte Einfluss auf die Ausbaupläne haben.

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