Mecklenburg-Vorpommern verschärft das Landesverfassungsschutzgesetz, um Extremismus zu bekämpfen

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Drei Jungen stehen neben einem Schreibtisch mit zwei Computersystemen, einer spricht in ein Mikrofon und trägt eine ID-Karte mit roter Markierung, vor einer Wand mit einer Werbetafel, auf der 'Russia Imagine 2013' steht.

Verfassungsschutzbehörde darf Kinder Daten speichern - Mecklenburg-Vorpommern verschärft das Landesverfassungsschutzgesetz, um Extremismus zu bekämpfen

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern passt sein Verfassungsschutzgesetz an, nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich entsprechende Urteile gefällt hat. Die novellierte Fassung verschärft den Datenschutz und erweitert gleichzeitig die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz. Innenminister Christian Pegel äußerte Besorgnis über extremistische Gruppen, die gezielt Kinder und Jugendliche anwerben. Um dem entgegenzuwirken, ermöglicht das überarbeitete Gesetz dem Verfassungsschutz, Daten von Personen unter 16 Jahren zu speichern – allerdings nur, wenn diese in besonders schwere extremistische Aktivitäten verwickelt sind. Die genaue Altersgrenze wurde bisher nicht bekannt gegeben. Die Neuregelung führt zudem ein Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter der Nachrichtendienste ein. Diese können künftig Beschwerden bei der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) im Landtag einreichen. Darüber hinaus werden strengere Auflagen für die Weitergabe personenbezogener Daten und den Einsatz 'besonders eingriffsintensiver Maßnahmen' eingeführt. Das überarbeitete Verfassungsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten mit der Notwendigkeit der Extremismusbekämpfung in Einklang zu bringen. Es sieht neue Maßnahmen vor, um die Anwerbung von Minderjährigen durch Extremisten zu unterbinden, und schafft ein Beschwerdeinstrument für Nachrichtendienstmitarbeiter.