Mehr Freiheit für Bootsfahrer: Neue Zonen an sächsischen Seen freigegeben

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Holzbrücke über einen See mit Gegenständen darauf.

Boote dauerhaft auf Seen in Ostsachsen erlaubt - Mehr Freiheit für Bootsfahrer: Neue Zonen an sächsischen Seen freigegeben

Boot kaufen und Seen in Nordostsachsen dauerhaft nutzen

Boot kaufen und Seen in Nordostsachsen dauerhaft nutzen

Boot kaufen und Seen in Nordostsachsen dauerhaft nutzen

  1. Dezember 2025, 09:31 Uhr

Bootskäufer können nun weitere Bereiche des Geierswalder Sees und des Partwitzer Sees bei Hoyerswerda nutzen. Die Ausweitung der Befahrungsmöglichkeiten folgt neuen Regelungen der Landesdirektion Sachsen, die eine intensivere Nutzung der Gewässer erlauben.

Die Änderungen gelten für motorisierte und nicht motorisierte Boote, wobei bestimmte Zonen aus Naturschutzgründen weiterhin gesperrt bleiben.

Am Geierswalder See umfassen die neu freigegebenen Abschnitte die Gewässer entlang des südwestlichen und nordwestlichen Uferbereichs. Personenboote, motorisierte Freizeitfahrzeuge und nicht motorisierte Wasserfahrzeuge dürfen diese Zonen nun befahren. Allerdings bleiben Teile des Sees jährlich vom 1. März bis zum 30. September gesperrt, um die Tierwelt zu schützen.

Am Partwitzer See können Bootsfahrer zusätzliche Abschnitte entlang des südlichen und südwestlichen Uferbereichs erkunden. Auch der Barbara-Kanal und das nördliche Becken sind nun zugänglich. Ähnlich wie am Geierswalder See bleiben Teile des Partwitzer Sees während desselben Schutzzeitraums gesperrt.

Die Landesdirektion Sachsen führte die aktualisierten Bestimmungen ein, die sich an früheren Regelungen für Bergbaufolgeseen wie dem Berzdorfer See orientieren. Obwohl die Bekanntmachung die Seen nicht namentlich nennt, sind lokale Behörden wie die LMBV und die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS) in die Entwicklung der Seenregion um Hoyerswerda eingebunden.

Die neuen Regelungen erweitern die Bootsfahrtmöglichkeiten auf beiden Seen, behalten aber die saisonalen Einschränkungen bei. Die Behörden streben einen Ausgleich zwischen Freizeitnutzung und Umweltschutz in dem ehemaligen Bergbaugebiet an. Die Änderungen traten nach Zustimmung der regionalen Planungsgremien in Kraft.