München scheitert mit Klage gegen Touristensteuer-Verbot in Bayern

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - München scheitert mit Klage gegen Touristensteuer-Verbot in Bayern
Klage bayerischer Städte gegen Verbot von Touristenabgaben gescheitert
Eine Klage der Stadt München und zweier weiterer bayerischer Kommunen gegen das landesweite Verbot von Touristensteuern ist gescheitert. Das Bayerische Verfassungsgericht wies die Klage ab und bestätigte damit, dass Gemeinden solche Abgaben nicht einführen dürfen. Die Entscheidung stößt bei lokalen Politikern und Wirtschaftsverbänden auf geteilte Reaktionen.
Die Städte München, Nürnberg und Regensburg hatten argumentiert, eine Touristenabgabe würde dringend benötigte Einnahmen generieren, ohne die Einwohner zusätzlich zu belasten. Sie sahen in dem Verbot einen Eingriff in ihre finanzielle Selbstständigkeit. Das Gericht urteilte jedoch, das Verbot verletze nicht die kommunale Autonomie.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte das Urteil scharf. Die Regelung nehme den Städten eine gerechte Möglichkeit, Mittel von Besuchern statt von Einheimischen einzunehmen, so Reiter. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband begrüßte hingegen die Entscheidung und warnte, eine Touristensteuer könnte die Preise in die Höhe treiben und Gäste abschrecken.
Die drei Städte hatten 2023 bereits über die Einführung einer solchen Abgabe nachgedacht, waren jedoch durch das Landesgesetz blockiert worden. Ohne das Verbot hätten sie die Gebühr möglicherweise eingeführt, um ihre Haushalte zu entlasten.
Mit dem aktuellen Urteil bleibt bayerischen Kommunen der Weg zu Touristensteuern versperrt. Die Entscheidung beraubt sie dieser potenziellen Einnahmequelle. Lokale Verantwortliche müssen nun nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

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