NRW schafft klare Regeln für digitalen Unterricht an Schulen

Ministerium sucht Rechtsklarheit für digitale Bildung - NRW schafft klare Regeln für digitalen Unterricht an Schulen
Ministerium für Bildung und Schule in NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an
Ministerium für Bildung und Schule in NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an
- Dezember 2025
Das Ministerium für Bildung und Schule in NRW aktualisiert die Schulverordnungen, um den digitalen Unterricht zu verbessern. Die Änderungen zielen darauf ab, klarere rechtliche Regelungen für Online-Lehre, Datenschutz und Barrierefreiheit zu schaffen. Ministerin Christiane Schulze (SPD) begann kurz nach ihrem Amtsantritt mit der Überarbeitung der Richtlinien.
Die vom Ministerium vorgeschlagenen Anpassungen konzentrieren sich auf mehrere zentrale Punkte. Die Einhaltung des Datenschutzes wird verschärft, um die Sicherheit von Schülerdaten zu gewährleisten. Zudem werden die Standards für Barrierefreiheit erhöht, damit digitale Werkzeuge für alle Schülerinnen und Schüler nutzbar sind.
Einheitliche Vorgaben für Lernplattformen und Schulverwaltungssysteme sind ebenfalls Teil des Plans. Ziel ist es, in Schulen in NRW einheitliche technische und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. Darüber hinaus sollen die Neuerungen das selbstgesteuerte Lernen und hybride Unterrichtsmodelle fördern – etwa durch lernjahrgangs- und standortübergreifende Zusammenarbeit.
Schulze hatte bereits zuvor Schulverordnungen an die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags angepasst. Die aktuellen Änderungen bauen darauf auf und schließen bestehende Lücken in den Regelungen zur digitalen Bildung.
Die überarbeiteten Bestimmungen werden Schulen in NRW klarere Vorgaben für den Einsatz digitaler Tools machen. Lehrkräfte und Schulleitungen erhalten präzisere Leitlinien zu Datenverarbeitung, Barrierefreiheit und hybridem Unterricht. Das Ministerium erwartet, dass die Änderungen sowohl die Rechtssicherheit als auch die Qualität des digitalen Unterrichts verbessern.

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