Opferentschädigung verweigert: Warum diese Frau nach häuslicher Gewalt leer ausgeht

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Opferentschädigung verweigert: Warum diese Frau nach häuslicher Gewalt leer ausgeht
Eine Frau in Baden-Württemberg wurde die Opferentschädigung verweigert, nachdem sie in der Beziehung zu ihrem gewalttätigen Ehemann geblieben war. Das Landessozialgericht urteilte, dass ihre Entscheidung, in der Ehe zu bleiben, die Streichung der finanziellen Unterstützung rechtfertige. Der Fall wirft Fragen auf, wie Überlebende häuslicher Gewalt in Entschädigungsverfahren behandelt werden.
Die Frau war 2019 von ihrem Mann verletzt worden und ließ sich 2020 von ihm scheiden. Zuvor hatte sie 2014 einen Schutzbefehl beantragt, diesen jedoch später zurückgenommen. Trotz dieser Vorgeschichte hatte ihr das Land zunächst 2021 eine monatliche Opferrente in Höhe von 150 Euro bewilligt.
Der Fall zeigt die Hürden, mit denen Betroffene konfrontiert sind, wenn sie nach häuslicher Gewalt finanzielle Unterstützung beantragen. Durch die Gerichtsentscheidung verliert die Frau ihre Entschädigung vollständig und bleibt ohne staatliche Hilfe. Das Urteil macht zudem deutlich, dass das Verbleiben in einer gewalttätigen Beziehung Opfer von Leistungen ausschließen kann.

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