Sachsen lockert 2026 Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen deutlich

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Ein Gebäude mit Fenstern, Türen und Text an seiner Fassade.

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen lockert 2026 Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen deutlich

Ab Januar 2026 wird Sachsen die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine anheben. Die Änderungen sollen bezuschussten Wohnraum für mehr Menschen zugänglich machen – darunter auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) betonte, sozialer Wohnungsbau solle "ein breiteres Spektrum der Gesellschaft" unterstützen.

Nach den neuen Regelungen darf ein Single-Haushalt künftig bis zu 20.520 Euro jährlich verdienen, bisher lag die Grenze bei 16.800 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten steigt die Obergrenze von 25.200 auf 30.780 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um 7.011 Euro, zusätzlich gibt es 855 Euro pro Kind.

Die angepassten Einkommensgrenzen basieren auf Prognosen zum Mindestlohn bis 2027. Mit einem Wohnberechtigungsschein können Mieter:innen sich um eine Sozialwohnung bewerben. Die Neuregelung soll mehr Geringverdiener:innen, Bezieher:innen von Bürgergeld sowie Empfänger:innen von Sozialhilfe den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen.

Die höheren Einkommenslimits treten Anfang 2026 in Kraft. Dann werden in Sachsen mehr Haushalte die Voraussetzungen für eine Wohnungsbauförderung erfüllen. Die Anpassung ist Teil der Bemühungen, die Wohnhilfen an steigende Löhne und Lebenshaltungskosten anzupassen.