Wenn Politiker zu Schimpfwörtern werden: Was ist strafbar, was nicht?

Admin User
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Ein Mann steht an einem Podium mit zwei Mikrofonen und spricht zu einem Publikum, das vor ihm sitzt, mit zwei leeren Stühlen, einem Blumenstrauß auf einem Tisch, zwei Fahnen an Stangen, einem wandmontierten Bildschirm, einer Topfpflanze und einer Deckenlampe im Hintergrund.

Wenn Politiker zu Schimpfwörtern werden: Was ist strafbar, was nicht?

Roger "Flaming" Reisertsch, Jurist und Sprachwissenschaftler mit Schwerpunkt Beleidigungen, hat ein neues Buch über die Verwendung von Politikernamen als Schimpfwörter veröffentlicht. Seine Arbeit untersucht, wie bestimmte Äußerungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können – während andere überraschend straffrei bleiben.

Reisertschs aktuelles Werk, erschienen im Kobalt Verlag, listet über tausend Schimpfwörter auf, die von Politikernamen abgeleitet sind. Er argumentiert, dass Beleidigungen wie "Du Orban!" oder "Du blöder Trump!" in Deutschland nicht strafbar seien. Dagegen könne die Verwendung von Begriffen wie "Nazischlampe" gegen hochrangige AfD-Politiker ein Bußgeld von bis zu 1.200 Euro nach sich ziehen.

Das Buch zeigt die juristischen Risiken bestimmter Beleidigungen auf und bietet gleichzeitig Alternativen an. Reisertschs Erkenntnisse belegen, dass nicht alle verletzenden Äußerungen dieselben Konsequenzen haben. Der Ratgeber richtet sich an alle, die sich auf dem schmalen Grat zwischen Meinungsfreiheit und übler Nachrede bewegen müssen.