Flüssigerdgas-Terminal in Rügen braucht neue Genehmigung für Dieselbetrieb

Gasunternehmens-Terminal darf Verbrennungsmotoren nur mit Genehmigung weiter betreiben - Flüssigerdgas-Terminal in Rügen braucht neue Genehmigung für Dieselbetrieb
Deutschlands erstes schwimmendes Flüssigerdgas-Terminal (LNG) vor der Insel Rügen muss nun eine geänderte Genehmigung erlangen, um seine bordseitigen Dieselgeneratoren weiter zu betreiben. Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied, dass die Anlage nicht ohne das formale Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz weiterlaufen darf. Trotz des rechtlichen Rückschlags bleibt das Terminal jedoch bis zur Bearbeitung der neuen Genehmigung in Betrieb.
Das von Deutsche Regas betriebene Terminal sollte ursprünglich bis Januar 2023 auf Landstrom umstellen. Stattdessen beantragte das Unternehmen, die Dieselmotoren ohne ein vollständiges Genehmigungsverfahren weiter nutzen zu dürfen. Die zuständige Umweltbehörde, das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, lehnte diesen Antrag zunächst ab.
Bis zur Klärung der modifizierten Genehmigung läuft der Betrieb vorläufig unter Übergangslösungen weiter. Die verlängerte Frist sichert die Stromerzeugung mindestens bis April 2026 – vorausgesetzt, alle rechtlichen Schritte werden abgeschlossen. Zudem wird die Öffentlichkeit nun in das Genehmigungsverfahren einbezogen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.

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