Neues Gesetz: Faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen werden Pflicht

Lukas Franke
Lukas Franke
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Ein Plakat mit zwei Personen vor Bergen und Bäumen, mit dem Text "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die Fair Wages Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."Lukas Franke

Tariff Loyalty Act Passed - Neues Gesetz: Faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen werden Pflicht

Der Bundestag hat das Gesetz für faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet – ein Vorhaben, das faire Arbeitsbedingungen in staatlich finanzierten Projekten sicherstellen soll. Die Regelung beschränkt Bundesaufträge auf Unternehmen, die bestimmte Lohn- und Arbeitsstandards erfüllen. Damit wird ein klares Signal gesetzt: Steuergelder sollen nur noch an Firmen fließen, die ihren Beschäftigten angemessene Bedingungen bieten.

Das neue Gesetz gilt für Bundesbau- und Dienstleistungsverträge ab einem Volumen von 50.000 Euro, in bestimmten Branchen liegt die Schwelle bei 100.000 Euro. Ausgenommen bleiben jedoch Lieferverträge sowie alle Beschaffungen der Bundeswehr.

Die SPD hatte die Regelung als zentrale Forderung vorangetrieben und argumentiert, sie verhindere Lohndumping bei öffentlich finanzierten Projekten. Gleichzeitig verknüpfte die Partei das Gesetz mit den Infrastrukturplänen der Regierung: Künftige Investitionen müssten demnach faire Bezahlung und Arbeitnehmerrechte garantieren.

Unterstützung erhielt das Vorhaben von den Grünen und der Linken, die den ausgehandelten Kompromiss allerdings als zu lasch kritisierten. Die Union stimmte nur widerwillig zu und äußerte Zweifel, ob die Regelung wie beabsichtigt wirke; zudem zeigte sie sich unzufrieden mit den Verhandlungsergebnissen. Die AfD lehnte das Gesetz komplett ab und bezeichnete es als "Zwangs-Tariftreuegesetz".

Eine formelle Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat ist nicht erforderlich – das Gesetz tritt auch ohne Länderbeteiligungsverfahren in Kraft. Recherchen ergaben keine Hinweise auf Ablehnung oder ausdrückliche Befürwortung durch einzelne Bundesländer.

Damit kann die Regelung nun ohne weitere Hürden umgesetzt werden. Sie gilt für alle relevanten Bundesaufträge, wobei Ausnahmen für militärische Beschaffungen und Lieferverträge bestehen. Unternehmen, die sich um öffentliche Projekte bewerben, müssen künftig strengere Lohn- und Arbeitsbedingungen erfüllen, um den Zuschlag zu erhalten.

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