Bundestag beschließt strengere Regeln für **E-Zigaretten** und Elektroschrott-Recycling

Erleichtertes Rückgabesystem für Elektronikschrott und E-Zigaretten - Bundestag beschließt strengere Regeln für **E-Zigaretten** und Elektroschrott-Recycling
Der Deutsche Bundestag hat bedeutende Schritte unternommen, um Nachhaltigkeit und Recycling zu fördern. Er hat ein Gesetz verabschiedet, das die Rückgabe alter Elektrogeräte und gebrauchter E-Zigaretten vereinfachen soll, um die Recyclingquoten zu steigern und wertvolle Rohstoffe für die Kreislaufwirtschaft zurückzugewinnen. Zudem setzt sich das Parlament für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ein – ein nationales Verbot wird derzeit geprüft. Das neue Gesetz betrifft sowohl Einweg- als auch wiederverwendbare E-Zigaretten sowie elektronische Tabakerhitzer. Verbrauchte E-Zigaretten können nun kostenlos und ohne Einschränkungen an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, unabhängig vom Neukauf einer Ware. Diese Maßnahme soll mehr Menschen dazu bewegen, ihre alten E-Zigaretten verantwortungsvoll zu entsorgen. Bei alten Elektrogeräten gestaltet sich das Verfahren etwas anders, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese dürfen nur von geschultem Personal in Recyclingbehältern an Wertstoffhöfen sortiert werden. Damit soll das Brandrisiko durch Lithiumbatterien verringert werden, die in vielen Elektrogeräten verbaut sind. Die Entscheidung des Bundestags, die Rückgabe von gebrauchten E-Zigaretten und alten Elektrogeräten zu erleichtern, ist ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Auch der Handel wird in die Initiative eingebunden: Händler müssen künftig Sammelstellen für alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer deutlich kennzeichnen. Die CDU/CSU und die SPD unterstützen mehrheitlich ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten – die genauen Modalitäten stehen jedoch noch aus.

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